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Gedankenpolizei schlägt zu: Suspendierung eines Fußballspielers für Meinungsäußerung:
Kategorie: Politik / Wirtschaft, Kultur / Sport„Warum heißt es `Voice of Germany`, wenn eine Schwarze gewinnt? Frechheit.“
Ivy Quainoo |
Vier Wochen Zwangsurlaub und eine saftige Geldstrafe – dies ist die Sanktion für einen Internet-Kommentar des 18-jährigen Oberliga-Spielers Robin Hölzel vom FSV Zwickau.
Auf seiner Facebook Seite hatte Hölzel geschrieben: „Warum heißt es `Voice of Germany`, wenn eine Schwarze gewinnt? Frechheit.“
Damit bezog er sich auf den Gewinn der Castingshow „Voice of Germany“ durch die schwarze Sängerin Ivy Quainoo, deren Eltern aus Ghana stammen.
Aus dieser einfachen Meinungsäußerung konstruierte das Magazin „Fokus“ eine beleidigende Äußerung und titelte „Spieler hetzt gegen „Voice of Germany“-Siegerin“.
Andere Medien griffen die Geschichte auf, unter anderem die Augsburger Allgemeine, die formulierte, Robin Hölzel habe die farbige Sängerin als "Nicht-Deutsche beschimpft“.
FSV-Zwickau-Präsidiumsmitglied Gerhardt Neef äußerte diesbezüglich gegenüber dem MDR:
"Er hat sich in einer naiven und unreifen Art geäußert. Er glaubte, eine Farbige sei keine Deutsche. Das hat mich sehr gewundert. Wir müssen ihn dazu bringen, dass er sich solche Dummheiten nicht mehr leistet." Zusätzlich zu der Sperre soll der 18-Jährige eine empfindliche Geldstrafe zahlen. "Es war notwendig, ihm ein Zeichen zu setzen", sagte Neef.
Grund für die Empfindlichkeit des FSV Zwickau ist der öffentliche Druck auf den Verein, nachdem zwei „rechtsradikale“ Vorfälle bundesweit thematisiert wurden.
So soll im Dezember 2011 ein Spieler in der Mannschaftskabine "Sieg, Sieg"-Rufe mit einem "Heil" kommentiert haben. Der zuständige Staatsanwalt will bis Mitte März entscheiden, ob gegen den Spieler Anklage erhoben wird.
Ein weiterer Vorfall begab sich im November 2011 als die Zwickauer Fans den Gesang „Zwickauer Terrorzelle – ole“ anstimmten.
Nach entsprechender medialer Treibjagd gegen den Verein kündigte die Staatsanwaltschaft an „mit allen Mitteln der Strafprozessordnung die Vorfälle aufklären“ zu wollen. Angehörige der Vereinsführung „werden sich eine Menge Fragen gefallen lassen müssen“ betonte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Antje Dietsch, seinerzeit.
Daß ein solcher Sprechchor geschmacklos ist, ist unbestritten, deshalb ist er aber noch nicht strafbar. Dies hat mittlerweile auch die Staatsanwaltschaft eingesehen, welche die - auf den öffentlichen Druck hin aufgenommenen ? -Ermittlungen in diesem Fall nunmehr einstellte.
Bezeichnend am Fall des jungen Fußballspielers ist aber, daß die Bezeichnung eines Menschen als „nicht-deutsch“ in den Augen eifriger Journalisten mittlerweile eine Beleidigung darstellt. Ebenso entlarvend für den Zustand, in dem sich die vorgeblich freie Presse befindet, ist die Tatsache, wie sie parallel zum geltenden Strafrecht ein ungeschriebenes Recht etabliert, das jede politisch unkorrekte Äußerung einer außergerichtlichen Sanktionierung zuführt.
Hölzel wäre gut beraten, sich juristisch gegen die unzulässige Sanktionierung einer einfachen Meinungsäußerung zur Wehr zu setzen.
Denn noch gilt – zumindest auf dem Papier – die Unmutsäußerung über den Gewinner einer Fernsehshow ebenso wenig als Straftat, wie die Bezeichnung eines Menschen mit nicht-deutschen Wurzeln als „nicht-Deutschen“.
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