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12-07-18 08:40 Alter: 6 Jahr/e

Urteile im NSU-Prozeß: Lebenslänglich „+“ für Beate Zschäpe

Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland, Verschwörung

Ende eines politischen Schauprozesses nach staatlichen Vorgaben?


Zschäpe vor dem Münchener Landgericht - makellose Tasche mit Beweismitteln

„Es ist vollbracht“ oder „ Auftrag ausgeführt“ - welcher Gedanke überwog wohl als Richter Manfred Götzl die Urteile im NSU-Prozess am Münchener Landgericht verkündete? Nach mehr als fünf Jahren Verhandlung, der Befragung von mehr als 540 Zeugen und 56 Sachverständigen und 248 Beweisanträgen, lautete das Urteil auf „Lebenslänglich“ für die Hauptangeklagte Beate Zschäpe, 10 Jahre Haft für Ralf Wohlleben und jeweils 2,5 bis 3 Jahre Haft für die weiteren Angeklagten. Bei Zschäpe erkannte der Senat zudem auf die besondere Schwere der Schuld, was zwar keine Sicherheitsverwahrung nach der Strafe aber eine frühestmögliche Freilassung der Verurteilten nach 15 Jahren bedeutet.

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Die Verteidiger Zschäpes kündigten bereits eine Revision des Urteils vor dem Bundesgerichtshof an. Grundlage hierfür ist vor allem die Tatsache, daß ihre Anwesenheit an keinem der vorgeblichen NSU-Tatorte nachgewiesen werden konnte. Selbst die Bundesanwaltschaft hatte sogar eingeräumt, daß Zschäpe wohl an keiner der Taten direkt beteiligt war. Dennoch sah das Gericht eine Mittäterschaft Zschäpes als gegeben an, da sie organisatorischer und gleichberechtigter Teil einer rechtsextremen Bande gewesen sei, die sich zum Ziel gesetzt habe, Ausländer zu töten, um eine Auswanderung hier lebender Migranten zu erreichen.

Auf einen Punkt gebracht: Lebenslänglich für einkaufen, kochen, putzen und waschen. Einzigartig ist das Urteil deshalb, weil bislang noch nie eine Frau eines Mitglieds einer kriminellen Vereinigung für die Taten ihres Partners verurteilt wurde ohne daß ihr eine konkrete Tatbeteiligung nachgewiesen werden konnte. Unter Rechtsexperten überwiegt daher auch die Meinung, daß die bloße Tatsache des Zusammenlebens mit vorgeblichen Terroristen keine Verurteilung als Mittäter eines Mordes rechtfertige. Denn eine Mitwisserschaft Zschäpes an irgendeiner der Taten konnte nicht hinreichend belegt werden. Zwar führte die Bundesanwaltschaft Indizien an, die belegen sollten, daß Zschäpe bei der Erstellung eines Bekennervideos beteiligt war, dies allerdings wurde lediglich aus eine Reihe indirekter Hinweise konstruiert – für eine Überführung als Mitwisserin und Mittäterin eine reichlich magere Beweislage.

In der Gesamtschau ist das Urteil das zu erwartende vorläufige Ende eines politischen Schauprozesses, wie es ihn in Deutschland wohl seit Jahrzehnten nicht mehr gegeben hat. Auf der Anklagebank saßen nicht eine Frau Zschäpe oder eine NSU-Gruppierung, sondern primär die nationale Gesinnung. Taten aus Rassenhaß, Rechtsextreme, die selbst vor Banküberfällen nicht zurückschreckten, menschenfeindliche Motive mit Unterstützung eines Funktionärs der rechten Partei NPD – so die Schlagzeilen, die den Prozeß medial begleiteten. Es sei der „größte und kostspieligste“ Prozeß, so faßt es Wikipedia zusammen, „der in Deutschland gegen Neonazis geführt worden ist“. Entsprechend forderten türkische und linke Nebenkläger auch vehement die Ausweitung der Ermittlungen auf ein angebliches Netzwerk des NSU, das die zwei vorgeblichen Haupttäter Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt mit Informationen über Anschlagsziele versorgt habe. Tatsächlich aber ließ sich weder die Ausspähung vermeintlicher Zielobjekte durch Helfer noch die Anwesenheit der angeblichen Haupttäter an irgendeinem der Tatorte nachweisen: Keine DNA-Spur, keine Überwachungsbilder aus Tatortnähe, ja noch nicht einmal zuverlässige Zeugenaussagen, die Mundlos und Böhnhardt an einem der Tatorte zweifelsfrei identifziert hätten.

Die wenigen handfesten Belastungsindizien gegen das sogenannte „NSU-Trio“ waren Beweisstücke, die nach dem mysteriösen Tod der beiden Hauptverdächtigen aufgefunden wurden: In dem durch ein Feuer beschädigten Wohnmobil, in dem am 4. November 2011 Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt tot aufgefunden worden waren, wurde erst am 9.11. ein Rucksack entdeckt, der eine beim Polizistenmord an Michelle Kiesewetter in Heilbronn 2007 entwendete Polizeiwaffe barg.

In dem angeblichen Wohnhaus das die beiden mit Kieswetter geteilt haben sollen, und das am selben Tag in Brand gesetzt worden war, wurden ebenfalls Tage später die angebliche Waffe der sogenannten „Dönermordserie“ - eine Ceska - sowie DVDs aufgefunden, in der sich der "NSU" zu den Morden an zehn Migranten und einer Polizistin bekannt haben soll. Ebenfalls Tage bis Wochen nach der Auffindung der Leichen und dem Brand im Zwickauer Wohnhaus wurden noch weitere „Beweise“ gefunden: Eine Jogginghose in deren Tasche sich ein Taschentuch mit DNA-Spuren von Uwe Mundlos befand, wies Blutspuren der erschossenen Polizistin Michelle Kiesewetter auf. Eine sogenannte Todesliste mit Tausenden weiterer angeblicher Anschlagsziele des NSU, weitere sogenannte Bekenner-DVDs und schließlich Banknoten, die aus einer Reihe von Banküberfällen stammen sollen.

Bei genauerer Betrachtung können diese Beweismittel allesamt mit wenigen Handgriffen und in einem minimalen Zeitfenster von einer oder mehreren Personen nachträglich an den Fundorten deponiert worden sein, was im Falle des von Brandspuren unversehrten Rucksacks im ausgebrannten Wohnmobil mehr als offenssichtlich erscheint. Weder für die Bundeswanwaltschaft noch für die Richter war dies allerdings ein Grund, von ihrer Darstellung der NSU-Geschichte abzurücken. Noch alarmierender für ein objektives Gericht hätte indes der naheliegende Verdacht einer Tötung von Mundlos und Böhnhardt durch unbekannte Personen sein müssen. Denn weder bei Mundlos noch bei Böhnhardt konnten Rußpartikel in der Lunge nachgewiesen werden. Dies hätte aber bei einer Entzündung des Feuers im Wohmobil durch einen der beiden zwangsläufig der Fall sein müssen. Auch eine Patrone, die erst nach dem Tod der beiden aus einem Gewehr repitiert worden sein konnte, hätte einen objektiven Beobachter stutzig gemacht. Nicht so Richter Götzl, der sich nicht einmal daran störte, daß bei einer der vorgeblichen NSU-Taten ein hessischer Verfassungsschutzbeamter anwesend war. Alles reiner Zufall für Bundeswanwalt und Richter und eine Verschwörung für die linken und türkischen Nebenkläger. Auf das naheliegende jedoch, daß es sich hier unmöglich um eine Verbrechensserie von zwei rechten Terroristen handeln konnte, die das Glück hatten von einer treusorgenden Frau bekocht und bemuttert zu werden, kam in den Mainstreammedien niemand. Die fehlenden Richtigstellungen in der NSU-Kausa lieferte dafür ein Blogger mit dem Namen Fatalist, dem seit 2012 Polieziakten zum NSU zugespielt wurden. Nach Lektüre zumindest eines Bruchteils der geleakten Akten ist jedem Betrachter eines sofort klar: Die offizielle NSU-Geschichte ist getürkt. Daß dies von den Richtern nicht nur anders gesehen, sondern völlig ignoriert wurde, erweist ihre Befangenheit: Das Urteil, dieser Schluß ist unausweichlich, stand schon lange zuvor fest. Und mit diesem Uerteil, so die naheliegende Vermutung, wurde eine Staatsraison der BRD erfüllt...

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