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Justizskandal im Fall des erschlagenen Niklas aus Bonn
Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland, FlüchtlingskriminalitätStaatsanwalt fordert Freispruch für nordafrikanischen Haupttäter
Der Fall sorgte für Schlagzeilen über die Landesgrenze hinaus: Ein 17-jähriger Bonner wurde von einem Angreifer mit Fäusten und Fußtritten attackiert und erlag später im Krankenhaus seinen Verletzungen. In der Nacht vom 6. auf den 7. Mai 2016 war Niklas mit einem Freund und drei Begleiterinnen auf dem Weg zum Bahnhof Bad Godesberg als die Gruppe unvermittelt von einer Bande von Jugendlichen zumeist mit Migrationshintergrund angegriffen wurde . Der Hauptangeklagte Walid S. soll laut Anklage Niklas P. einen Faustschlag gegen die Schläfe verpaßt und anschließend auf den regungslos am Boden liegenden Jugendlichen eingetreten haben.
Ein zweiter angeklagter, Roman W., soll einer Begleiterin von Niklas P. mit der Faust gegen den Kopf geschlagen und versucht haben, dem Schüler ebenfalls gegen den Kopf zu treten, wovon ihn Niklas’ Freunde aber abhalten konnten. Niklas P., dessen Blutgefäße nach ärztlichem Gutachten angeblich eine Vorschädigung aufwiesen, starb wenige Tage später im Krankenhaus.
Walid S., gegen den auch ermittelt wird, weil er wenige Tag vor Niklas’ Tod in der Bonner Innenstadt einem Mann unvermittelt mit einer Jägermeister-Flasche auf den Kopf geschlagen haben soll, leugnete vor Gericht. Er sei in jener Nacht gar nicht am Bad Godesberger Rondell, sondern einige hundert Meter entfernt im Kurpark mit Freunden „feiern“ gewesen. Zum Tatzeitpunkt habe er in einer Tankstelle in der Nähe gemeinsam mit seiner Freundin Zigaretten und einen Energy-Drink gekauft. Und die Jacke mit Niklas’ Blutspuren, die Ermittler später bei seiner Mutter fanden, gehöre nicht ihm, er habe sie zudem erst später von jemand anderem bekommen.
Die Ermittlungen haben diese Angaben jedoch allesamt wiederlegt: Laut Aufzeichnungen des Kassensystems der Tankstelle, in der S. eingekauft haben will, wurde das Getränk und die Zigarettenpackung dort erst rund eine Stunde nach der Tatzeit abgerechnet.
Ein Freund des Opfers konnte zudem Walid S. Eindeutig als Täter identifzieren.
Trotz der Widerlegung der Einlassungen des Angeklagten und eindeutiger Zeugenaussagen forderte die Staatsanwaltschaft nun im Kernvorwurf der Körperverletzung mit Todesfolge Freispruch. Lediglich wegen der anderen, mitangeklagten Tat forderte der Staatsanwalt zwölf Monate Jugendstrafe auf Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung.
Damit erlebt Deutschland erneut einen Justizskandal wenn es um die Aufklärung schwerster Straftaten von Migranten gegen Deutsche geht. Bereits der Verzicht auf eine Anklage wegen Todschlags war hier unüblich, die Freispruchforderung aber ist überhauüt nicht mehr nachvollziehbar. Wenn in diesem Fall Deutsche Täter und ein Migrant das Opfer gewesen wäre, dann wären hier Haftstrafenforderungen von mehreren, bis zu zehn Jahren üblich gewesen. Solange die Opfer aber Deutsche sind, muß kein Täter ins Gefängnis. Ob bei der Entscheidung ein persönliches Motiv des Staatsanwaltes eine Rolle spielte oder er Weisungen folgte, muß indes offen bleiben.
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