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Stichwort "Rechtsterrorismus"
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Bundespräsidentenwahl in Österreich muß wiederholt werden
Kategorie: Politik / Wirtschaft, Europa & WeltVerfassungsgerichtshof gibt FPÖ-Klage gegen das Wahlergebnis statt
Wegen Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung hat Österreichs Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Präsidentenwahl für ungültig erklärt. Die Freiheitliche Partei Österreichs (FPÖ), deren Kandidat Norbert Hofer knapp 31.000 Stimmen fehlten, um Bundespräsident zu werden, hatte die Bundespräsidentenwahl vom 22. Mai wegen Unregelmäßigkeiten in 94 von 117 Bezirkswahlbehörden angefochten. Nun muß die Wahl in ganz Österreich wiederholt werden.
Als Begründung für die Annulierung der Stichwahl nannte Gerichtspräsident Gerhart Holzinger unter anderem "Rechtswidrigkeiten" bei 77.926 Stimmen. Das Urteil diene dazu, das Vertrauen in den Rechtsstaat und die Demokratie zu stärken. Bei der Auszählung der Stimmen der Briefwähler sei es zwar nicht zu einem Wahlbetrug gekommen, aber Vorgänge wie das vorzeitigige Öffnen und vorschriftswidrige Lagern der Kuverts sowie das teilweise Auszählen durch Unbefugte seien Grund genug für eine Neuauflage. Das Wahlgesetz sei streng auszulegen.
Innenminister Wolfgang Sobotka will nun zusammen mit Außenminister Sebastian Kurz (beide ÖVP) dafür sorgen, dass in den Bezirken, die Fehler gemacht hatten, Wahlbeobachter der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) eingesetzt werden. Personelle Konsequenzen wollte sich Sobotka vorbehalten.
Der Grünen-nahe Wahlsieger der jetzt für ungültig erklärten Wahl Alexander van der Bellen sollte eigentlich am 8. Juli als Nachfolger von Bundespräsident Heinz Fischer vereidigt werden. Nun muss das dreiköpfige Präsidium des Nationalrats, dem auch Norbert Hofer angehört, die Amtsgeschäfte des Staatsoberhaupts kommissarisch übernehmen. Über das genaue Datum der Stichwahl um das höchste Amt im Staat will die Regierung kommende Woche beraten, wahrscheinlich wird der Termin aber im September liegen.
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