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05-08-18 11:36 Alter: 6 Jahr/e

Nachrichtenrückblick vom 29. Juli – 5. August 2018

Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland, Europa & Welt

Rückholung des Bin Laden-Leibwächters , Ronaldos Steuertricks, Fratzschers Wahnsinn und der Migrantensturm auf Spanien

Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Beschwerde gegen Rückholung des ausgewiesenen Bin Laden-Leibwächters ab

Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. hat das Oberverwaltungsgericht Münster eine Beschwerde der Stadt Bochum gegen ein angedrohtes Zwangsgeld zurückgewiesen.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, der Stadt ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro aufzuerlegen, falls sie ihrer Verpflichtung zur Rückholung des abgeschobenen Tunesiers nicht nachkomme, sei nicht zu beanstanden, erklärte das Oberverwaltungsgericht am Dienstag.

Der zuletzt in Bochum lebende A. war Mitte Juli aus Deutschland abgeschoben worden.Einen Tag vor der Abschiebung hatte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Abschiebeverbot verhängt, weil dem von den deutschen Behörden als islamistischer Gefährder eingestuften Tunesier in seiner Heimat Folter drohe. Diese Entscheidung lag den Behörden beim Abflug der Maschine mit Sami A. aber nicht vor.

Das Verwaltungsgericht forderte daraufhin, A. nach Deutschland zurückzuholen.

Tatsächlich war Sami A. nach seiner Ankunft in Tunesien mehrere Tage inhaftiert und verhört worden. Derzeit befindet er sich aber auf freiem Fuß während die Ermittlungen weiter laufen.

Unter anderem darauf stützte sich die Stadt Bochum und verwies darauf, daß eine Rückholung bereits daran scheitere, daß A. Tunesien nicht verlassen dürfe. Zudem bestehe gegen ihn nach deutschem Recht ein Einreise- und Aufenthaltsverbot, da er ausgewiesen sei. In Tunesien drohe ihm zudem keine Folter, wie letztlich auch dessen Freilassung beweise.

Entgegen der dargelegten Gründe besteht nun auch das OverwG Münster auf Schritte zur Zurückholung, da „nicht bewiesen“ sei, „dass derartige Bemühungen aussichtslos seien.“

An diesem Beispiel zeigt sich einmal mehr, daß in bundesdeutschen Gerichten entweder eine massive Realitätsverweigerung oder aber eine ausgesprochen antideutsche Gesinnung verbreitet zu sein scheint.

https://www.epochtimes.de/politik/deutschland/gericht-weist-beschwerde-bochums-gegen-drohendes-zwangsgeld-im-fall-sami-a-ab-a2506764.html

 


Institut für Wirtschaftsforschung: Es müssen „deutlich mehr Zuwanderer kommen“

In einem Interview mit der Zeitschrift „Der Spiegel“ fordert der Leiter des Deutschen Institutes für Wirtschaftsforschung, Marcel Fratzscher, eine Verbesserung der Bedingungen für ausländische Fachkräfte. Obgleich im ersten Quartal 2018 die Zahl der Inhaber einer „Blauen Karrte“ der EU, die zur Arbeitsaufnahme in EU-Staaten berechtigt, um 18 % gegenüber dem Vorjahreszeitraum auf 6865 zunahm, kritisiert Fratzscher die derzeitige Lage: „Deutschland ist für Zuwanderer zwar attraktiver geworden, aber es müssen deutlich mehr [also Zuwanderer!!] kommen.“ Dazu soll nach dem Willen des Institutes das Mindesteinkommen für Fachkräfte, das derzeit bei 52.000 Euro im Jahr liegt, deutlich gesenkt werden. Zudem müsse mehr gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus getan werden. Das Ziel Fratzschers und seines Institutes ist offensichtlich: Es sollen weitere Tausende Menschen nach Deutschland importiert werden, um im Konkurrenzkampf mit einheimischen Arbeitssuchenden die Löhne noch weiter nach unten zu drücken. Wer dagegen aufbegehrt, soll nach dem Willen Fratzschers im Rahmen der Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit entsprechend verfolgt werden.

Es wird Zeit, dieser Sorte des asozialen Unternehmertums die Grenzen aufzuzeigen.

 


Blacks only“ - Verfolgung weißer Südafrikaner kein Asylgrund in der BRD

Während die Erlangung eines Schutzstatus in der Bundesrepublik für Wirtschaftsflüchtlinge aus Afrika und Vorderasien derzeit so einfach ist, wie noch nie zuvor, werden Menschen konsequent davon ausgenommen, die derzeit in Südafrika um Leib und Leben fürchten müssen.

Allein 2017 wurden 79 weiße Farmer ermordet. Seit 1994 starben mehr als 70.000 (!!!) weiße Südafrikaner eines gewaltsamen Tod.

Aufgrund der besorgniserregenden Situation in Südadfrika stellte Dr. Anton Friesen von der AfD eine schriftliche Anfrage an die Bundesregierung, welchen Schutzstatus weiße Südafrikaner in Deutschland bekommen würden, wenn sie hier einen Asylantrag stellen würden.

In ihrer Antwort teilte die Bundesregierung mit, daß sie derzeit keinen Grund sieht, Südafrikanern ihnen einen Schutzstatus zuzusprechen, obwohl die Lage in Südafrika immer schlimmer wird.

„In Südafrika findet beinahe unbemerkt von der deutschen Öffentlichkeit eine gezielte Verfolgung einer ethnischen Minderheit statt. Die weißen Südafrikaner werden dort diskriminiert, vertrieben und getötet. In den letzten zweieinhalb Jahrzehnten sind über 70.000 weiße Südafrikaner umgebracht worden. Hundertausende sind mittlerweile aus ihrer Heimat geflohen.

Die schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen in Südafrika sind erschütternd. Es ist daher zynisch, wenn die Bundesregierung in diesem Zusammenhang keine Gruppenverfolgung erkennen kann. Andere Staaten wie Australien sind bereits dazu übergegangen, die Visa-Vergabe an weiße Südafrikaner zu erleichtern. Auch Deutschland darf nicht länger tatenlos dem Geschehen in Südafrika zusehen. Angehörigen der weißen Minderheit in Südafrika muss ein Schutztitel zugesprochen werden, wenn sie hierzulande einen Asylantrag stellen. Zudem muss die Entwicklungshilfe für Südafrika gestrichen werden, solange sich die Lage für die weißen Südafrikaner nicht verbessert.“

 

Anders als in Bundesrepublik, in der das Asylrecht offenbar ausschließlich für Farbige und Gemischtrassige Personen vorbehalten zu sein scheint, schlug der australische Innenminister Peter Dutton vor, „verfolgten“ weißen Landwirten humanitäre Visa auszustellen.

Mit dem Vorschlag hatte Dutton auf eine Gesetz Pretorias reagiert, die Umverteilung von Land ohne Entschädigung voranzutreiben.

https://www.epochtimes.de/politik/welt/asyl-fuer-weisse-suedafrikaner-bundesregierung-sieht-trotz-diskriminierung-und-gewalt-keinen-schutzgrund-a2502235.html?text=1


Migranten-Ansturm auf Spanien

Nach der Verschwärfung der Asylpolitik durch die neue italienische Regierung und die neue Willkommenspolitik der spanischen sozialistischen Machthaber ist Spanien zum neuen Hauptziel von Migranten aus Afrika geworden.

Wie die spanische Zeitung »El Mundo« berichtet, gwarten derzeit in Marokko mehr als 50.000 Afrikaner darauf, in die spanischen Enklaven zu gelangen und dann über diese in andere Teile der EU weiterzureisen. Es handelt sich um die schlimmste Migrationssituation an der spanischen Grenze seit mehr als zehn Jahren.

Erst vor wenigen Tagen hatten über 600 Migranten bei einem Sturm auf die spanische Exklave Cueta n zahlreiche Sicherheitsbeamte der Guardia Civil verletzt. Dabei kamen selbstgebaute Flammenwerfer und chemische Waffen zum Einsatz.

Marokko erwartet von der EU deutlich höhere Zahlungen zur Verbesserung der Sicherheitslage und verweist auf ein ähnliches EZU-Abkommen mit der Türkei. solange es keine Einigung gibt, läßt Marokko die Schlepperbanden, die ihr Augenmerk mittlerweile auf Spanien gelegt haben, weitgehend gewähren.

Die Politik der offenen Grenzen Spaniens wurde von Ministerpräsident Sánchez nach einem Treffen mit George Soros noch einmal bekräftigt. Leidtragende sind die spanischen Sicherheitskräfte, die angewiesen wurden, sich nicht richtig oder nur wenig zu wehren. Zugleich sind aber auch alle Europäer durch das spanisch-sozialistische PRojekt der offenen Grenzen bedroht.

http://www.anonymousnews.ru/2018/07/28/50-000-afrikaner-bereiten-sich-in-marokko-zum-sturm-auf-europa-vor/


Ronaldo wegen Steuerhinterziehung zu 18 Millionen Euro Nachzahlung und 24 Monaten Haft verurteilt

Am 13. Juni 2017 hatte die Staatsanwaltschaft Madrid Anklage gegen Ronaldo wegen Steuerhinterziehung erhoben. Der fünfmalige Weltfußballer soll im Zeitraum von 2011 bis 2014 mit einem Firmengeflecht in Irland und den British Virgin Islands Werbegelder vor dem Finanzamt verschleiert und so Steuern in Höhe von 14,7 Millionen Euro hinterzogen haben. Nachdem Ronaldos Management die Vorwürfe monatelang abgestritten und die Veröffentlichung von Dokumenten angekündigt hatte, welche beweisen sollen, dass keine Struktur zur Steuerhinterziehung aufgebaut worden sei, fand der fall nun ein abruptes Ende. Ende Juli 2018 einigte sich Ronaldo mit der spanischen Staatsanwaltschaft und bekannte sich in vier Steuer-Delikten für schuldig. Der ursprüngliche Vorwurf von Steuerhinterziehung in Höhe von 14,7 Millionen Euro wurde auf 5,7 Millionen Euro reduziert. Im Zuge dessen muss Ronaldo 18,8 Millionen Euro nachzahlen und erhält eine zweijährige Haftstrafe auf Bewährung. Ronaldo war im Sommer 2018 von seinem spanischen Verein Madrid zu Juventus Turin nach Italien gewechselt.


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