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28-01-12 11:26 Alter: 12 Jahr/e

Das Abzocker-Kartell

Kategorie: Politik / Wirtschaft, Wirtschaft

Die fruchtbare Symbiose von Abmahnanwälten, Inkassofirmen und bundesdeutschen Gerichten

Wie kürzlich der Webdienst lawblog.de berichtete, bietet die Abmahnkanzlei Urmann + Collegen auf der Kanzleihomepage jetzt angebliche Abmahnfälle im Wert von ca. 90 Milionen Euro zum Kauf an. Die Forderungen aus dem Bereich „Adult Entertainment“, also Pornoabos, sollen im Rahmen einer Auktion an den Mann gebracht werden. Wie der Autor bemerkte, zeigen die Anwälte damit, „dass zumindest die eigenen Mandanten wohl nicht so recht daran glauben, was in den Abmahnungen steht. Dass, ich fasse zusammen, die Forderungen glasklar sind und es keinen Zweifel daran gibt, dass der Abgemahnte vor Gericht verlieren wird. Dementsprechend wird dann auch gebetsmühlenartig mit sofortigen Klagen gedroht, wenn das Geld nicht überwiesen wird.Nun scheuen die Abmahner aber den angeblich so risikolosen Weg vors Gericht und verramschen ihre Ansprüche. Sie werden ihre Gründe haben.“
Dieses Beispiel zeigt aber zugleich, um welche Gewinnspannen es in diesem modernen Bereich des Massenbetruges geht. Die Masche ist dabei einfach: Entweder werden Opfer auf Internetseiten in sogenannte Abofallen gelockt, indem sie zur Angabe von persönlichen Daten veranlasst werden um vermeintlich kostenlose Dienste in Anspruch zu nehmen. An irgendeiner Stelle ist dann verdeckt der Hinweis zu findne, dass es sich um kostenpflichtige dienste, zumeist Jahresabos ahndelt, die der betreffende zu tragen hat. Eine andere Masche funktioniert über eine Internetsuche nach kommerziellen Angeboten, die „Fehler“ im Impressum oder den AGBs aufweisen, also den strengen Gesetzen für den kommerziellen Handel im Internet nicht genügen. Die bei zumeist automatisierten Suchen ermittelten Opfer werden dann unter dem Deckmantel des Wettbewerbsrechtes abgemahnt. Für diesen Zweck werden – zur Konstruktion eines vorgeblichen Wettbewerbsnachteils - entweder Kooperationen mit Firmen geschlossen, die in den selben Bereichen tätig sind wie die abzumahnende Firma, oder aber kurzerhand eigene Tarnfirmen gegründet.Weitere Partner des Verbrecherkartells sind Inkassofirmen, die vorgebliche bestehende Forderungen als Partner eintreiben oder nach Aufkauf auf eigene Rechnung einfordern.
Die üblichen Anwaltsforderungen zwischen 500,- und 5000,- Euro werden dann zwischen den Betrügern aufgeteilt. Experten schätzen, dass zwischen 15 und 30 % der abgemahnten die Forderungen aus Angst bezahlen.
Ebenfalls beliebt ist die Abmahnung von Nutzern sogenannter Tauschbörsen wie emule, auf denen illegal aktuelle Filme und Liedtitel heruntergeladen werden können. Gleichzeitig können andere nutzer aber über die Tauschbörse auf den eigenen Rechner geladene Dateien von anderen Nutzern geladen werden, so dass der Nutzer selbst zum illegalen Anbieter wird. Hier liegen die eingeforderten Summe zwischen 1000,- und 3000,- Euro. Es mehren sich allerdings Hinweise, daß viele zu Unrecht abgemahnt werden. Der Schwachpunkt liegt laut Experten in der Ermittlung der IP-Adressen. Nicht immer arbeitet die Software der IP-Ermittler-Firmen zuverlässig, so dass laut einem Beschluss des Landgerichts Köln, in einzelnen Verfahren deutlich über 50 Prozent der ermittelten IP-Adressen gar nicht zuzuordnen waren, in einem anderen Verfahren waren es sogar über 90 Prozent.  

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Trotzdem Regierungsstellen vorgeben diesen seuchenartig zunehmenden Betrug eindämmen zu wollen, fördern sie ihn insgeheim. Ein wichtiger Baustein des Abzockkartells besteht nämlich aus Gerichten, die die vor Gericht gebrachten Abmahnfälle mit einem Schein rechtlicher Legitimation versehen. So heißt es etwa auf Süddeutsche.de dass die Betrüger gezielt Gerichte auswählen, „von denen die Anwälte wissen, dass sie solche Verfügungen bereitwillig erlassen. Das treibt die Kosten, die der Kleinunternehmer erstatten soll, erneut in die Höhe.“
Zu diesen „bereitwilligen“ Gerichten zählen Gerichte in Berlin und München. Ob sich die Motivation  der entsprechenden Richter lediglich auf die horrenden anfallenden Gerichtsgebühren beschränkt – sie also für einen Profit der Behörden tätig sind – oder eigene Gewinnabsichten dem Treiben zugrunde liegen, muß dahin gestellt bleiben.    

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