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Schweizer Haftbefehl gegen deutsche Steuerbeamte
Kategorie: Politik / Wirtschaft, Europa & Welt, WirtschaftEmpörung über Anwendung geltenden Rechtes
Die Ausstellung der Schweizer Haftbefehle gegen drei deutsche Steuerfahnder aus Nordrhein-Westfalen hat natürlich mit der Blockade des deutsch-schweizerischen Steuerabkommens durch die SPD im Bundesrat zu tun. Das in der Schwebe befindliche Gesetz enthält zum einen die Nachbesteuerung von Altvermögen mit bis zu 41 Prozent, wobei das Geld von den Schweizer Banken anonymisiert an den deutschen Fiskus überwiesen wird.
Die zweite Regelung betrifft zukünftige Kapitaleinkünfte von Deutschen in der Schweiz. Sie sollen wie in Deutschland mit 26,4 Prozent Abgeltungssteuer und Solidaritätszuschlag belastet werden. Problematisch erscheint vielen aber, dass Steuersünder ihr Vermögen noch bis zum geplanten Inkrafttreten des Abkommens Anfang 2013 in andere Länder schaffen können, ohne das die deutschen Steuerfahnder von der Schweiz darüber informiert werden.
Ferner wird in dem Abkommen Straffreiheit für deutsche Steuerfahnder festgeschrieben, die am Ankauf von Steuer-CDs beteiligt waren. Geschickt nutzten Merkel und Schäuble die Verfahren der Schweizer Justiz gegen die drei deutschen Beamten, um Druck auf die Opposition aufzubauen.
"Skandalös und an Dreistigkeit kaum zu überbieten", nannte Grünen-Fraktionschef Jürgen Trittin das Vorgehen der Schweizer Behörden. Das Land schütze Kriminelle und jage stattdessen Steuerfahnder.
Die deutschen Steuerfahnder waren am Kauf einer CD mit Daten von Kunden einer Schweizer Bank im Jahr 2010 beteiligt. Für 2,5 Millionen Euro wurden 1107 Namen von Kunden der Bank Credit Suisse gekauft, die später dem Bundesfinanzamt Einnamen von mehreren Hundert Millionen Euro bescherten. Am 20. März stellte die Schweizer Bundesanwaltschaft bereits ein Rechtshilfeersuchen. Sie bitte darum, die drei Beamten zu den Vorwürfen zu vernehmen, sagte ein Sprecher der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft. Die nunmehrige Anklage lautet auf Wirtschaftsspionage und wirft den Steuerprüfern vor, nicht nur die CD aufgekauft zu haben, sondern auch gezielt zur Weitergabe weiterer Daten angestiftet zu haben.
Bislang war mit Verweis auf das geplante Abkommen von weiteren rechtlichen Schritten abgesehen worden, angesichts der gefährdeten Inkrafttretung aber ist das Vorgehen der Schweizer Behörden nur folgerichtig. Bedenklich erscheint aber die generelle Einstellung deutscher Politiker zum Vorgehen der Steuerbehörden. Getreu dem Motto „Der Zweck heiligt die Mittel“ werden mit dem Ankauf von CDs mit Steuerdaten strafbare Handlungen – was die Weiterveräußerung von Kundendaten zweifellos ist – gefördert. Das Strafgesetzbuch nennt diese Handlung Hehlerei: „Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen oder sonst durch eine gegen fremdes Vermögen gerichtete rechtswidrige Tat erlangt hat, ankauft oder sonst sich oder einem Dritten verschafft, sie absetzt oder absetzen hilft, um sich oder einen Dritten zu bereichern, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ (§ 259 StGB). Das ein Großteil der Daten kriminelle Steuerflüchtlinge betrifft, verleiht dem ganzen zwar eine moralische Legitimation, keineswegs aber eine juristische. Daß ferner auch Daten Unbescholtener weitergegeben werden, stört dabei nur am Rande. Die Außerkraftsetzung dieser juristischen Tatbestände durch Juristen beweist einmal mehr, dass das Recht eben nur denen zu dienen hat, die an den Schalthebeln der Macht sitzen – Juristen haben lediglich die aufgabe, dem Treiben mit juristischen Winkelzügen einen Schein der Legitimation zu verschaffen.
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