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21-10-11 17:13 Alter: 12 Jahr/e

50 Jahre Anwerbeabkommen mit der Türkei

Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland

Am 30. Oktober 1961 wurden die Weichen gestellt, Deutschland zum Einwanderungsland zu machen


Die ersten türkischen Gastarbeiter in Dortmund

Im Herbst 1961 schlossen die Bundesrepublik Deutschland und die Türkische Republik ein Abkommen zur zeitlich begrenzten Anwerbung von Arbeitskräften ab, das in ähnlicher Form bereits 1955 mit Italien geschlossen worden war. Anders als gerade jetzt anlässlich des „Jubiläums“ immer wieder zu hören, ging die Initiative zum Abschluss dieses Abkommens von der Türkei aus und nicht von Deutschland. Zudem, so die Karlsruher Wirtschafts- und Sozialhistorikerin Heike Knortz (Diplomatische Tauschgeschäfte. "Gastarbeiter" in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953-1973. Böhlau Verlag, Köln 2008), folgte das Anwerbeabkommen keinerlei arbeitsmarktpolitischen Überlegungen. Bei den Anwerbevereinbarungen handelte es sich ihrer Meinung nach ausschließlich um eine der Industrie aus außenpolitischen Gründen ermöglichte vereinfachte Rekrutierung von Arbeitskräften im Ausland und nicht umgekehrt um eine an den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts ausgerichtete Außenpolitik. „Das ist keineswegs nebensächlich“, wie FAZ-Redakteur Martin Kröger bemerkt,  „denn aus Sicht der Verfasserin hatte diese Politik in einem bedeutsamen Punkt nachteilige Konsequenzen. Bis zum Anwerbestopp von 1973 soll die Arbeitermigration nämlich ein stärker technikinduziertes Wachstum verhindert haben. Die zumeist un- oder angelernten ausländischen Arbeitskräfte verrichteten vielfach gerade jene Tätigkeiten, deren Potential zur mechanischen oder organisatorischen Rationalisierung besonders groß war. Die Hypothese einer durch die Migration ausgelösten mittelfristigen Wachstumsschwäche erscheint durchaus plausibel.“

Die Motive der türkischen Regierung waren einerseits Geldüberweisungen der Gastarbeiter in die Türkei und damit die Aufbesserung des Handelsdefizites, andererseits die Verringerung der heimischen Arbeitslosigkeit. Neben der Verbesserung der türkischen Handelsbilanz gegenüber der Bundesrepublik Deutschland erhoffte sich die Türkei, auch durch die Rückkehr der in Deutschland mit moderneren Produktionstechniken vertraut gewordenen Arbeitskräften im Rahmen des vereinbarten zweijährigen Rotationsprinzipes, eine Effizienzsteigerung der eigenen Industrie (Know-How-Transfer). Über die weitere Motivation, etwa den langfristigen Export des türkischen Geburtenüberschußes in Deutschlands Sozialkassen, kann indes nur spekuliert werden. Angesichts des türkischen Drängens auf Abschaffung einzelner Punkte des Anwerbeabkommens erscheint diese langfristige Planung jedenfalls nicht ausgeschlossen.  

„Die Bundesregierung reagierte zurückhaltend auf das Angebot: Arbeitsminister Theodor Blank lehnte das Angebot zunächst ab, da er die kulturell-religiöse Distanz und mögliche aus dieser resultierende Konflikte als zu groß einschätzte, des Weiteren bestünde zunächst auch kein Bedarf an türkischen Arbeitskräften da das Potenzial an deutschen Arbeitslosen aus strukturschwachen Regionen noch nicht hinreichend ausgeschöpft sei“, wie Wikipedia überraschend ehrlich formuliert.

Nun aber übten die USA außenpolitischen Druck auf die Bundesregierung aus, das Anwerbeabkommen mit der Türkei doch noch abzuschließen. So übernahm anstelle des Arbeitsministeriums das mit entsprechend „geschultem“ Personal besetzte Außenministerium die Verhandlungen, um ein Scheitern auszuschließen. Das offizielle Interesse der USA lag in der ökonomischen Stabilisierung des neu aufgenommenen Nato-Mitgliedes Türkei, inoffiziell muß allerdings ein Plan berücksichtigt werden, der nie offiziell festgesetzt wurde, dafür aber in verschiedenen Varianten seit längerer Zeit existierte: Nämlich die planmäßige Überfremdung Deutschlands durch außereuropäische Einwanderer. Durch eine Reihe von in das Anwerbeabkommen aufgenommener Punkte wurden vorerst Bedenken von Politikern und Bevölkerung minimiert. Zu diesen zählten:

·  eine Anwerbung war ausschließlich für Unverheiratete vorgesehen,

·  ein Familiennachzug bzw. die Familienzusammenführung wurde im Abkommen explizit ausgeschlossen,

·  eine Gesundheitsprüfung und eine Eignungsuntersuchung für die anzunehmende Arbeit,

·  eine Obergrenze für den Aufenthalt von 2 Jahren wurde festgeschrieben, eine Verlängerung ausgeschlossen,

·  die Arbeitnehmer sollten nur aus den europäischen Gebieten der Türkei stammen.

Allerdings machte eine auf Initiative der Türkei, mit Unterstützung deutscher Arbeitgeberverbände (BDA – Präsident seit 1964 war Siegfried Balke, ein im 3. Reich als Halbjude eingestufter, bis 1962 als Bundesminister für Atomfragen wirkender CDU-Politiker, der sich auch gegen die Aufrüstung der Bundeswehr mit Atomwaffen aussprach) erlassene Neufassung des Abkommens diese Schranken 1964 zunichte. Nunmehr wurde die Beschränkung der Aufenthaltserlaubnis auf zwei Jahre gestrichen, ebenso das Verbot des Familiennachzuges nach Deutschland. Hintergrund war der Umstand, dass ausländische Arbeitnehmer deutlich weniger Gehalt bekamen und die Anlernung jeweils neuer Arbeiter Kosten verursachte. Schon 1966 freute sich Theodor Marquard, Direktor der Deutschen Verbindungsstelle in Istanbul (zuständig für die Durchführung der Anwerbung), „Viele von Ihnen werden in Deutschland ein neues Leben aufbauen, sie werden dort Wurzeln schlagen und ihr Heimatland nur noch als Gäste besuchen“ 

Entgegen des nach wie vor großen Widerstandes gegen einen dauerhaften Verbleib der türkischen Gastarbeiter – so forderte der damalige Bundeskanzler Ludwig Erhart noch im Mai 1964 deutsche Arbeiter zu Mehrarbeit auf, um – sinngemäß - die Gastarbeiter nach Hause schicken zu können – setzten sich Wirtschaftsverbände durch und BDA-Präsident Balke verschaffte der Gastarbeiter-Legende frühzeitig eine Grundlage, als er am 31. März 1966 behauptete, daß ausländische Arbeitskräfte ein unerläßlicher Faktor für die westdeutsche Wirtschaft geworden waren und ohne sie die seinerzeitige Produktivität um 15 bis 20% geringer wäre. (Peyman Javaher Haghighi : „Ausländerfeindlichkeit„ und Diskriminierung im betrieblichen Alltag – Interkulturelle Verantwortung der Gewerkschaften im Betrieb. Hannover 2000)

Die besondere Perfidie der neuen Fassung des Anwerbegesetztes besteht jedoch darin, dass sie nicht öffentlich gemacht wurde: Das AA bat den Vertreter der türkischen Botschaft um „Veranlassung, dass alle Presseveröffentlichungen über das Arrangement unterbleiben“ [AA an BMA, 17.02.1961, BArch, B149/22372]. Weiterhin drängte das AA unter Abschluss der Vereinbarung darauf, dass diese nur im Bundesarbeitsblatt und nicht zusätzlich im Generalanzeiger veröffentlicht würde [AA an BMA, 07.11.1961, BArch, B 149/22372]

[Vgl. Beleg]

Damit wurde im Geheimen die offiziell abgelehnte gezielte Ansiedlung der türkischen Zuwanderer in Deutschland ermöglicht. Alle zuvor erlassenen Einschränkungen wurden ausgehebelt: 80 % der Gastarbeiter kamen aus dem asiatischen Teil der Türkei, die Beschränkung auf zwei Jahre wurde aufgehoben und der Familiennachzug der oft verheirateten Arbeiter wurde erlaubt. Dazu kommt die Öffnung der Sozialleistungen für Gastarbeiter mit uneingeschränkter Aufenthaltserlaubnis. 1973  bezahlte die BRD  bereits an 868.000 im Ausland lebende Kinder von allen Gastarbeitern Kindergeld.

Erst am 23. November 1973 beschloss die Bundesregierung auch durch die Ölkrise und stagnierende Wirtschaftswachstumsraten motiviert, einen generellen bzw. totalen Anwerbestopp, der sämtliche Anwerbeländer betraf.

Zum Zeitpunkt des totalen Anwerbestopps 1973 befanden sich - nach 12 Jahren Anwerbeabkommen - ca. 500.000 bis 750.000 Türken in Deutschland. Diese Zahl stieg 1971 auf 652 000. 1981 betrug die Zahl schon 1 546 000. Sie stieg im Jahr 1991 auf 1 980 000 an. 2001 wurde der Höchststand mit knapp 2 000 000 erreicht. Seitdem sinkt die Zahl, allerdings nicht weil mehr Türken Deutschland verlassen würden, sondern weil immer mehr eingebürgert werden.

"Wir können stolz auf das sein, was in diesen 45 Jahren gelungen ist", sagte Franz Müntefering 2006 – wer hier mit wir gemeint ist, sei dahingestellt. Die deutsche Bevölkerung sicherlich nicht …


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