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18-02-13 00:38 Alter: 11 Jahr/e

Allierte und BRD-Behörden überwachten und vernichteten Jahrzehntelang DDR-Post

Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland

Systematischer Bruch des grundgesetzlich geschützten Postgeheimnis beweist fehlende Souveränität Deutschlands

In Art. 10 des Grundgesetzes heißt es: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

(2) Beschränkungen dürfen nur auf Grund eines Gesetzes angeordnet werden. Dient die Beschränkung dem Schutze der freiheitlichen demokratischen Grundordnung oder des Bestandes oder der Sicherung des Bundes oder eines Landes, so kann das Gesetz bestimmen, daß sie dem Betroffenen nicht mitgeteilt wird und daß an die Stelle des Rechtsweges die Nachprüfung durch von der Volksvertretung bestellte Organe und Hilfsorgane tritt.

Nun hat ein Historiker seine Erkenntnisse veröffentlicht, dass entgegen dieser Gesetzeslage nicht nur deutsche Behörden Jahrzehntelang Postsendungen aus der DDR kontrolliert und aus dem Verkehr gezogen haben, sondern dass die auch auf Einfluß der alliierten Besatzungsmächte geschah. Wie der Freiburger Geschichtsprofessor Josef Foschepoth in einem Interview mit der Badischen Zeitung (Freiburg) ausführte, fand er eine aus den Geheimarchiven der Bundesregierung stammende, bislang geheim gehaltene Akte, in der ein Gespräch von Topleuten aus Kanzleramt, Innen-, Justiz- und Postministerium dokumentiert war. „Sie kamen überein, dass man der massiven Zusendung von Propaganda aus der DDR per Zensur begegnen müsse. Der Beschluss lautete, das Material gar nicht erst in die Bundesrepublik zu lassen, sondern an der Grenze sofort zu vernichten. Die Umsetzung erfolgte per Dienstanweisung. Die Post wurde darauf von der Polizei im Grenzgebiet verbrannt.“Laut Foschepoth bezog sich diese Postzensur auch auf private Postsendungen: „Da wurde nicht lange gefackelt. Das war natürlich ein schwerer Verstoß gegen Gesetz und Verfassung. Laut Strafprozessordnung durfte nur ein Richter und auch nur bei einem konkreten Tatverdacht eine Überwachung anordnen. Auch nur der Richter persönlich durfte die beschlagnahmte Post öffnen. Dies war alles nicht der Fall.“ Laut Erkenntnissen des Forschers waren an dieser Aktion sowohl Geheimdienste der Besatzungsmächte als auch die normalen Post-, Zoll-, Bahn- und Polizeibeamten der BRD beteiligt. Und obgleich so eine Vielzahl von Menschen von den illegalen Praktiken wussten, ist davon bis zur Forschung Foschepoths nie etwas an die Öffentlichkeit gedrungen – soviel zur vielbeschworenen These, dass zu viele Menschen, die Verheimlichung einer Verschwörung unmöglich machen würden, denn nichts anderes war die systematische Vernichtung der DDR-Post.

Erst mit dem G-10 Gesetz von 1968, mittlerweile ersetzt durch die Neufassung vom Juni 2001, wurde die gesetzlose und verfassungswidrige Praxis auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Allerdings, so Foschepoth, „stand das G 10-Gesetz jedoch unter dem Diktum der Alliierten, die Überwachungspraxis in vollem Umfang beizubehalten. Alliiertes Recht musste in deutsches Recht überführt werden, das den drei Westmächten auch in Zukunft alle Formen und Möglichkeiten der Überwachung weiterhin offen hielt. ….Eine solche Regelung stand natürlich unter striktem Geheimhaltungsgebot. Um das für alle Zukunft zu sichern, musste das Grundgesetz geändert werden. Deshalb steht bis heute in Artikel 10, dass der, der aus nachrichtendienstlichen Gründen überwacht wird, keinen Anspruch hat, darüber informiert zu werden. Gleichzeitig wurde – ein Unding für einen Rechtsstaat – der Rechtsweg ausgeschlossen. Mit dieser Regelung war die Gewaltenteilung faktisch aufgehebelt, wie renommierte Staatsrechtler kritisierten. Diese massive Einschränkung des Rechtsstaates ist bis heute nicht aufgehoben. Sie geht im Kern zurück auf alliiertes Recht.

So wurde aus „Siegerrecht Besatzungsrecht, aus Besatzungsrecht Vorbehaltsrecht, aus Vorbehaltsrecht Vertragsrecht, aus Vertragsrecht deutsches Recht und Verfassungsrecht, das jede Bundesregierung verpflichtete, auch künftig für die westlichen Siegermächte Post- und Fernmeldeüberwachungen durchzuführen oder von diesen selbst durchführen zu lassen“, wie der Freiburger Forscher erläutert.

Doch es kommt noch besser – auf die Frage angesprochen, ob sich denn mit dem 2+4-Verttrag von 1990, welcher der BRD offiziell „volle Souveränität“ zusicherte, etwas geändert habe, antwortet Foschepoth: „Schön wär’s! Einen Beweis dafür habe ich allerdings nicht gefunden. Im Gegenteil: Sämtliche Verträge und Vereinbarungen, sämtliche Gesetze und Verfassungsänderungen, die Grundlage für die Fortführung der alliierten Kontrollen waren und sind, wurden weder geändert, noch gekündigt, sondern gelten bis heute unverändert fort, so die deutsch-alliierte Verwaltungsvereinbarung zum G 10 Gesetz von 1968.“ Das bedeutet, wie Foschepoth ergänzt, „dass das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut weiterhin die Grundlage für die alliierten Überwachungsmaßnahmen ist und bleibt. Schließlich, dass es auch in Zukunft jedem alliierten Militärbefehlshaber unbenommen ist, die zum Schutz der Truppen notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, wozu auch die eigene Durchführung von Überwachungsmaßnahmen des Post- und Fernmeldeverkehrs gehört.“ Somit hat diese Überwachung die 2+4 Verhandlungen überdauert, denn „als die SPD 1990 im Bundestag wissen wollte, auf welcher Rechtsgrundlage die Special Forces der Amerikaner in Deutschland jetzt arbeiteten, bekam sie vom Staatsminister im Auswärtigen Amt zu hören: auf dem Aufenthaltsvertrag von 1954 und dem Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut. Das alliierte Recht zur Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs ist weder in der alten, noch der neuen Bundesrepublik außer Kraft gesetzt worden.“

Auf die letzte Frage der Badischen Zeitung, ob das Kohls Morgengabe zur deutschen Einheit war, antwortete Foschepoth: „Das ist gut möglich.“

Damit dürfte außer Frage stehen, dass die BRD eben kein souveräner Rechtsstaat ist, sondern unter Besatzungsauflagen steht – eben eine „OMF“- eine Organisationsform der Modalität einer Fremdherrschaft, wie Horst Mahler dies ausdrückt. 

 

 

 


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