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Der fehlende Nutzen und die verheimlichte Gefahr der "Alltagsmasken"
Kategorie: Politik / Wirtschaft, Deutschland, WissenschaftStudien und ein aktueller wisenschaftlicher Artikel belegen Unwissenschaftlichkeit und Gefahr des Maskenzwangs
"Maskenpäpste" Christian Drosten (li.) und Lothar Wieler (2.v.l.) |
Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, euphemistisch zur „Alltagsmaske“ verklärt, hat sich in den letzten Wochen zu einem regelrechten Dogma entwickelt. Laut dem jüngsten Strategiepapier des Robert Koch-Instituts soll auch nach Einführung eines Corona-Impfstoffs am Zwang zum Maskentragen festgehalten werden – ungeachtet aller Gefahren und Hinweise auf die Unwirksamkeit der Masken.
Der fehlende Virenschutz von Masken
Obgleich in den ersten Wochen der Corona-Panik selbst der Experte des Robert-Koch-Institutes (RKI) Christian Drosten einräumte, daß ein Mund-Nasen-Schutz nicht zur Vermeidung von Anstekkungen mit dem Virus beitrüge, empfahl das RKI am 15. April Gesichtsmasken zu verwenden und berief sich dabei auch auf empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation WHO. Allerdings hatte diese den Mund-Nasen-Schutz unter der Bedingung „fortlaufender“ wissenschaftlicher Datenerhebungen bezüglich der Effektivität und möglicher negativer Auswirkungen des Maskengebrauchs empfohlen. Zwischen dem 20. und dem 27. April folgten alle Bundesländer der RKI-Empfehlung mit entsprechenden Verordnungen aber ohne Überprüpfung der Gefahren und des Nutzen.
Als Referenz für die Wirksamkeit derartiger Masken wurde vor allem auf eine Studie von 2016 aus Hongkong verwiesen, die einen effektiven Schutz vor Virusübertragungen allerdings nur für professionelle OP-Masken nachgewiesen hatte. Was keine Erwähnung fand, war ein anderes Ergebnis der Studie: Auch ohne Maskennutzung der positiv auf ein Influenza-Virus getesteten Probanden enthielten die gesammelten Proben der ausgeatmeten Partikel nur wenig ansteckungsfähiges Material. Nur ein sehr naher persönlicher Kontakt von mehr als 15 Minuten erhöhe demnach die Gefahr, mittels Tröpfcheninfektion infiziert zu werden.1
Die in späterer Zeit desöfteren zitierte „Modellierungsstudie“ aus Jena, die ebenfalls die Effizienz des Mund-Nasen-Schutzes erweisen sollte, stellte sich als wenig aussagekräftiger Vergleich der Infektions-Zahlen vor Einführung der Maskenpflicht in Jena und danach heraus. Dabei wurden weder die Inkubationszeit des Virus noch andere Faktoren wie die zunehmende Vermeidung von Außenkontakten der Bevölkerung durch den Maskenzwang berücksichtigt. Tatsächlich war schon fünf Wochen vor der Einführung der Maskenpflicht in Jena am 5. April die Infektionszahl rückläufig und der R-Wert auf unter 1 zurückgegangen.2
Masken - ungefährlich?
Daß das Atmen mit Maske aufgrund der Inhalation des zuvor ausgeatmeten Co² nicht gesund ist, war bis zum Zeitpunkt der Maskenpflicht unumstritten. Selbst die Weltgesundheitsorganisation WHO räumt als potenzielle Nachteile der Maskennutzung „Kopfschmerzen und/oder Atemproble-
me“vor allem bei Kindern ein.
In sozialen Netzwerken kursieren Berichte, denen zufolge sogar schon Kinder durch das Maskentragen verstorben seien. Diese Berichte werden von der Polizei und etablierten Medien abgestritten. Allerdings bleiben die Behörden die Erklärung schuldig, an welchen Ursachen Schüler gestorben sind, die ohne vorerkrankt zu sein, plötzlich zusammenbrachen und verstarben. Belegt ist das Beispiel einer 13-jährigen Schülerin im pfälzischen Büchelberg, die im Schulbus zusammengebrochen und kurze Zeit später verstorben war.
Tatsächlich existieren aktuelle Studien, die das Tragen von Masken als deutliche Einschränkung der Leistungs- und Konzentrationsfähigkeit bei Erwachsenen einräumen. Selbst die oft zum Erweis des Gegenteils zuletzt zitierte „Studie“ aus den USA, bei der 30 Probanden sechs Minuten unter Mund-Nasen-Schutz spazieren gingen, verdeutlicht in Wahrheit die Gefährlichkeit des Masketragens. Denn bei allen beteiligten Patienten wurde anschließend eine teils deutliche Sauerstoffreduktion ermittelt, zwei Teilnehmern mußte sogar Sauerstoff zugeführt werden.
Studien über die Wirkungen bei Kindern, die noch stärker von Masken beeinträchtigt sind, fehlen bislang komplett. Vorschläge von Kinderärzten für eine solche Studie wurden von Verantwortlichen der Landes- und der Bundesregierung abgelehnt.
Vor dem Hintergrund der fehlenden wissenschaftlichen Erkenntnislage für einen tatsächlichen Ansteckungsschutz durch Mund-Nasen-Schutz ist der Zwang zum Masketragen ein grober Verstoß gegen das aus dem Grundgesetz abzuleitende Recht auf körperliche Unversehrtheit. Es bleibt abzuwarten, inwieweit bundesdeutsche Gerichte diese Realität in der zukünftigen Rechtssprechung berücksichtigen werden.
1) Ines Kappstein: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit. In: Krankenhaushygiene up2date 2020. S. 279-296.
2) Ebenda, S. 286.
https://www.rheinpfalz.de/lokal/pfalz-ticker_artikel,-13-j%C3%A4hrige-bricht-in-schulbus-zusammen-und-stirbt-_arid,5107196.html
Auszüge aus dem Artikel von Ines Kappstein: Mund-Nasen-Schutz in der Öffentlichkeit: Keine Hinweise für eine Wirksamkeit. In: Krankenhaushygiene up2date 2020. S. 279-296:
Fazit aus der Studie aus Hongkong
Geringe Virusfreisetzung
Obwohl genau dafür als Beleg im Beitrag des RKI zitiert, liefert die Studie keinen Hinweis darauf, dass das generelle Tragen von MNB (ob professioneller MNS oder sog. Community-Masken) im öffentlichen Raum (Geschäfte, ÖPNV) das Risiko einer Infektion für die Personen reduzieren kann, denen man währenddessen begegnet- dies allerdings mit Kontaktzeiten, die im Vergleich zu der Messdauer in der Studie von 30 min in aller Regel deutlich kürzer sind [5], Die Studienergebnissen zeigen, dass das Risiko, mit ausgeschiedenen Viren anderer Menschen in Kontakt zu kommen, noch einmal sehr viel geringer und wahrscheinlich zu vernachlässigen ist, wenn man nicht direkt angehustet wird, eine Situation, die die meisten Menschen in Geschäften oder im ÖPNV kaum je wirklich erlebt haben werden, auch wenn gerade eine solche Situation als Risiko und damit als (eine) Begründung für MNB angeführt wird.
Kurze Kontakte
Bei Begegnungen im öffentlichen Raum handelt es sich von der Lebenserfahrung her nur in wenigen Fällen um enge (< 1 m) und längerdauernde (> 15 min) Face-to-Face-Kontakte, um die es bei der Tröpfchenübertragung geht, die sich aber (im Gegensatz zur Patientenversorgung im Krankenhaus) in aller Regel nicht über 15 min oder mehr erstrecken. Wenn man z. B. einen Bekannten trifft, mit dem man länger reden möchte, dann kann man eigenverantwortlich Abstand wahren, sodass eine Erregerübertragung nicht zustande kommen kann. Meist aber geht man in der Öffentlichkeit nur kurz aneinander vorüber (z. B. Gang im Supermarkt) oder steht hintereinander (z. B. Kasse im Supermarkt) oder nebeneinander (z. B. ÖPNV). Und selbst wenn die Fahrt mit dem ÖPNV nicht nur wenige Minuten dauert, kann man sich erfahrungsgemäß nahezu immer so positionieren, dass man keinen Face-to-Face-Kontakt mit anderen Fahrgästen hat, auch wenn das Verkehrsmittel voll sein sollte. Abstand bei Gesprächen zu wahren, z. ß. bei Bankgeschäften oder bei einer Beratung, z. B. in einem Buchladen, ist immer möglich - und macht Masken überflüssig.
Face-to-face-Kontakt
Dass der bei der Tröpfchenübertragung entscheidende Face-to-Face-Kontakt im Verlauf der „Coronakrise“ irgendwann quasi „verloren“ gegangen ist (zu Beginn der Pandemie jedenfalls war beim RKI und in den Me dien noch ständig von mindestens 15-mlnütigem Fä- ce-to-Face-Kontakt als Voraussetzung für eine I rregei Übertragung die Rede) und durch einen Rund-um Ab st^nd von mindestens 1,5 m ersetzt wurde, ist ein wir h tiger Faktor für die zahlreichen Missverständnisse und Fehlinterpretationen: Nicht selten reagieren manche Menschen ängstlich, wenn jemand von irgendeiner Sei te „zu nahe“ kommt.
…
Fazit zu der vom RKI zitierten wissenschaftlichen Grundlage für die Maskenempfehlung im öffentlichen Raum
Es gibt aus der im Beitrag des RKI zitierten Fachliteratur keine wissenschaftlich fundierten Hinweise, und das auch nicht aus den dort genannten „aktuellen“ Studien, dass Masken, die von der normalen Bevölkerung im öffentlichen Raum (Geschäfte, ÖPNV) getragen werden, ganz gleich welcher Art sie sind, also ob medizinische MNS oder sog. Community-MNB, die Erregerübertragung bei respiratorischen Infektionen, wie insbesondere Influenza oder COVID-19, reduzieren könnten, um damit „eine nachhaltige Reduktion der Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung und sinkende Neuerkrankungszahlen zu erreichen“, wie es im RKI-Beitrag heißt. Ebenso fehlen wissenschaftliche Belege, dass der zusätzliche Gebrauch von Masken in der Bevölkerung bewirken könnte, dass sich damit „mehrere Komponenten (...) gegenseitig ergänzen“ [1 ].
Dementsprechend heißt es im RKI-Beitrag u.a. sehr zurückhaltend: „Eine teilweise Reduktion dieser unbemerkten Übertragung von infektiösen Tröpfchen durch das Tragen von MNB könnte (Hervorhebung von der Autorin) auf Populationsebene zu einer weiteren Verlangsamung der Ausbreitung beitragen“-eine Formulierung, die im wissenschaftlichen Diskurs wegen offensichtlich fehlender Belege für eine Empfehlung mit weitreichenden Folgen eigentlich nicht hätte verwendet werden dürfen.
…
Keine wissenschaftlichen Daten
Weder vom RKI oder von der WHO noch von ECDC oder CDC wurden wissenschaftliche Daten für eine positive Wirkung von Masken in der Öffentlichkeit (im Sinne einer reduzierten „Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung“ [1]) vorgelegt, weil es solche Daten nicht gibt [1,6-9], Ebenso stützt auch das Update des Cochrane-Reviews die Anwendung von Masken im öffentlichen Raum in keiner Weise [10], Dies wird durch 2 weitere Reviews der relevanten Literatur vom April 2020 bestätigt [11,12], Dasselbe gilt für die schon vor einigen Jahren durchgeführte Studie aus Hongkong [5].
Die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie (DGP) kommt in einer Stellungnahme vom Mai 2020 zur Auswirkung von Masken auf den Eigen- und Fremdschutz zu dem Schluss, dass „nicht-medizinische, aus Stoffen hergestellte Masken (...) einen Fremdschutzeffekt“ haben [13], Die darin zitierten experimentellen Maskenuntersuchungen zur Filterleistung verschiedener Maskentypen und -materialien lassen eine solche Schlussfolgerung nicht zu. Ebenso wenig wird dieses Resultat durch die zitierten epidemiologischen Studien gestützt, die auch Gegenstand der Untersuchung in dem aktualisierten Cochrane-Review waren [10],
In einer Anfang Juni 2020 publizierten Modellierungsstudie wird über den Effekt der Maskenpflicht am Beispiel der Stadt Jena sowie anderer Städte und Regionen in Deutschland berichtet [14], Die Autoren (sämtlich Ökonomen) kommen zu dem Schluss, dass die Maskenpflicht zu einer ca. 40%igen Reduktion der täglichen Zuwachsrate an COVID-19-lnfektionen geführt habe. Unberücksichtigt bleibt in dieser Studie jedoch der entscheidende Aspekt, dass bereits ab dem 1. März 2020 (also knapp 5 Wochen vor der Einführung einer Maskenpflicht im öffentlichen Raum in der Stadt Jena) die Ausbreitungsrate von SARS-CoV-2 zurückging und dass am 10. März der R-Wert nach Angaben des RKI schon unter 1 lag [15,16], Daraus folgt, dass die Einführung der Maskenpflicht (ab 6. April zunächst in Jena, etwa 3 Wochen später dann auch im gesamten Bundesgebiet) in eine Phase der Corona-Epidemie fiel, in der es schon zu einem kontinuierlichen und deutlichen Rückgang der Infektionszahlen gekommen war, eine Entwicklung, die sich anschließend weiter fortsetzte.
Einen Effekt der Maskenpflicht auf den Rückgang der Infektionszahlen kann man daraus nicht ableiten, weil sich beides überlagert, dies aber in der Modellierungsstudie nicht einbezogen wurde. Außerdem muss berücksichtigt werden, dass das Meldedatum der Fälle, das in der Studie verwendet wurde, keine auch nur annähernd sichere Aussage zulässt über den Zeitpunkt der Infektion, der sich nur über das Erkrankungsdatum ( = Beginn der klinischen Symptomatik) genau genug festlegen lässt, wie es das RKI in seinen Modellierungsstudien praktiziert [16].
Gemäß RKI beträgt nämlich die Zeit zwischen Infektion und Meldedatum 14-21 Tage, und dieser Zeitraum setzt sich zusammen aus
der Inkubationszeit,
dem Zeitverzug, bis der Patient wegen zunehmender Symptome zum Arzt geht,
der Zeit für die Durchführung des Tests (inkl. Transport ins Labor und Auswertung im Labor),
den administrativen Verzögerungen bei der Meldung der Testergebnisse an das RKI sowie
der Publikation durch das RKI [15].
Die aktuelle Modellierungsstudie geht jedoch nur von einer Verzögerung von etwa 8 Tagen aus. Mit anderen Worten: Der in dieser Untersuchung der Maskenpflicht zugeschriebene Effekt beim Rückgang der Infektionszahlen wird zum einen überlagert vom deutlichen Rückgang der Infektionszahlen, der überall in Deutschland einige Wochen vor Einführung der Maskeppflicht in Jena und anderswo begonnen hatte. Zum anderen muss berücksichtigt werden, dass die jeweils dem RKI gemeldeten Infektionen 14-21 Tage zuvor entstanden sind, die Maskenpflicht also mindestens in den ersten 2-3 Wochen keinen Einfluss auf die Infektionszahlen gehabt haben kann.
Ein weiterer wichtiger Aspekt für die Beurteilung eines Effekts der Maskenpflicht ist, dass in den gemeldeten Infektionszahlen immer auch Infektionen verborgen sein können, die aus Ausbruchsgeschehen, z. B. in Heimen oder Krankenhäusern, stammen. Institutioneile Ausbrüche werden aber durch eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum nicht beeinflusst, sodass ein Rückgang der Infektionszahlen in einem Ort bzw. in einer Region daran liegen kann, dass zuvor Ausbruchsgeschehen die Zahl der Infektionsfälle erhöht haben, danach aber die Fallzahlen durch das Fehlen weiterer Ausbrüche niedriger waren als vor der Einführung der Maskenpflicht. Ohne Berücksichtigung also, aus welchem epidemiologischem Zusammenhang die aus den verschiedenen Orten gemeldeten Infektionszahlen stammen (d.h. ob Ausbrüche darunter waren oder nicht), bleibt der Effekt von Masken in der Öffentlichkeit auf das Auftreten von Neuinfektionen notgedrungen unklar.
Insgesamt bringt auch diese neue Modellierungsstudie keine Ergebnisse, die eine Maskenpflicht stützen können.
Dasselbe gilt für eine weitere Modellierungsstudie, die für Wuhan (China), für Italien und für New York City gezeigt haben will, dass mit Einführung der Maskenpflicht in der Öffentlichkeit die Zahl der Neuinfektionen erheblich zurückging [17], Allerdings haben - wie in [14] - auch diese Autoren (ebenfalls keine Mediziner, sondern Physiker und Chemiker) übersehen, dass die Auswirkungen einer Maßnahme nicht sofort erkennbar sind, sondern wegen des Intervalls zwischen dem Zeitpunkt der Infektion und dem Meldedatum frühestens ca. 2-3 Wochen danach erkennbar sein könnten. Bei einer weiteren Arbeit handelt es sich um eine rein theoretische Modellierungsstudie, deren Aussagekraft für die Realität völlig offen ist [18].
Auch der Anfang Juni 2020 erschienene systematische Review mit Metaanalyse liefert keine Hinweise [19]. Darin geht es - neben physischer Distanz und Augenschutz - zwar auch um Masken, aber nicht um das Tragen von Masken im öffentlichen Raum zum Fremdschutz. In den meisten dort behandelten 44 vergleichenden Studien, die in die Metaanalyse eingeschlossen werden konnten, geht es um SARS bzw. MERS, in 7 davon um COVID-19, aber in keinem Fall um eine Untersuchung, die Rückschlüsse auf das Tragen von Masken im öffentlichen Raum aus Gründen des Fremdschutzes zuließe. Masken spielten sowieso nicht in allen der eingeschlossenen Untersuchungen eine Rolle, z.B. ging es manchmal auch nur um physische Distanz. Überwiegend waren es noch dazu Untersuchungen aus dem Bereich der Patientenversorgung in Krankenhäusern, nur 9 Studien sind aus anderen Lebensbereichen (Haushalte, nahe Kontaktpersonen, Flugzeug, Reisen) aufgeführt.
In einer einzigen Studie - über Risikofaktoren für SARS in Peking aus dem Jahr 2004 - ging es tatsächlich u.a. um das Tragen von Masken in der Öffentlichkeit, jedoch zum Schutz der Träger (Eigenschutz) und nicht zum Fremdschutz. Ein Ergebnis dieser Studie aus Peking war, dass Personen, die aus eigenem Antrieb ausschließlich mit Maske das Haus verließen, weil sie sich selbst schützen wollten, ein geringeres Risiko hatten, SARS zu akquirieren. Insofern trägt diese Studie zu Masken als Fremdschutz ebenfalls nichts bei.
Auch diese neue (im Übrigen von der WHO geförderte) systematische Übersichtsarbeit hat keine Untersuchungen zu Tage gefördert, die überhaupt eine oder sogar eine stützende Aussage zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum erlauben würden.
Resümee zur wissenschaftlichen Grundlage
Trotz fehlender wissenschaftlicher Evidenz haben sowohl WHO, ECDC, CDC und RKI - allesamt in der Regel hochgeachtete nationale und internationale wissenschaftliche Gesundheitsbehörden - das Tragen von Masken im öffentlichen Raum empfohlen, wenn auch, wie bei der WHO [7], beschränkt auf spezielle epidemiologische Situationen, von allen aber mit deutlichen „Warnhinweisen“ versehen, mit der Folge, dass sich die Politik auf eben diese, aber ohne wissenschaftliche Grundlage vorgenommenen Einschätzungen beruft. Die „Warnhinweise“ jedoch beschränken sich dabei auf die Notwendigkeit, trotzdem Abstand zu wahren.
Man muss feststellen, dass alle nationalen und internationalen Gesundheitsbehörden entgegen der wissenschaftlich etablierten Standards der Evidence-based Medicine eine Einschätzung zum Tragen von Masken im öffentlichen Raum mit großer Tragweite abgegeben haben, die lediglich auf sog. plausiblen Überlegungen beruht, was jedoch nicht ausreichen kann, um der Politik in einer solchen Lage, d. h. für den Einsatz bei Millionen von Menschen, eine wissenschaftliche fundierte Entscheidungsbasis zu vermitteln.
…
Schlussfolgerungen für die Anwendung von Masken im öffentlichen Raum
Der Gebrauch von Masken im öffentlichen Raum ist schon allein aufgrund des Fehlens von wissenschaftlichen Daten fragwürdig. Zieht man dazu noch die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen in Betracht, müssen Masken nach den aus Krankenhäusern bekannten Regeln im öffentlichen Raum sogar als ein Infektionsrisiko betrachtet werden.
Werden Masken von der Bevölkerung getragen, ist also potenziell das Infektionsrisiko erhöht, ganz gleich, ob es medizinische Masken sind oder ob es sich um wie auch immer gestaltete sog. Community-Masken handelt. Betrachtet man die Vorsichtsmaßnahmen, die das RKI wie ebenso die internationalen Gesundheitsbehörden ausgesprochen haben, müssten alle Behörden die Bevölkerung sogar dahingehend informieren, dass Masken im öffentlichen Raum möglichst gar nicht getragen werden sollen. Denn ganz gleich, ob Pflicht für alle Bürger oder freiwillig getragen von den Bürgern, die das aus welchen Gründen auch immer wollen, bleibt es ein Faktum, dass Masken in der Öffentlichkeit mehr Schaden als Nutzen bringen können.
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